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Personalausweis
Die Bearbeitungszeit beträgt 2 – 3 Wochen nach Antragstellung.
Danach ist der Ausweis im Einwohnermeldeamt abholbereit.
Für die Beantragung bei minderjährigen Personen:
Geburtsurkunde
Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
ggf. Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils, bei gemeinsamer elterlicher Sorge
ggf. bei alleinigem Sorgerecht die Sorgerechtserklärung, die Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt oder den Amtsgerichtsbeschluss über das Sorgerecht
Sie haben in unserer Behörde die Möglichkeit, gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 €, ein biometrisches Bild anfertigen zu lassen.
Gebühr | Gültigkeit | |
ab dem 24. Lebensjahr | 37,00 Euro | 10 Jahre |
vor dem 24. Lebensjahr | 22,80 Euro | 6 Jahre |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | 3 Monate |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu begleichen.
Wird ein Personalausweis von uns als nicht zuständige Behörde ausgestellt, so wird jeweils ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13,00 € zusätzlich erhoben. Die Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Bitte informieren Sie sich im Voraus.