Abgabenbescheide 2024

Abgabenbescheide 2024

 

Das Amt Nennhausen teilt mit, dass die Abgabenbescheide für Grundsteuern, Hundesteuern und Zweitwohnungssteuer der Gemeinden Nennhausen, Märkisch Luch, Kotzen und Stechow-Ferchesar auch für das Jahr 2024 gelten, soweit keine Änderungen. 

 

Gemäß § 28 Grundsteuergesetz werden die Steuern am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November und bei Jahreszahlern am 01. Juli zur Zahlung fällig. Auf den Vorjahresbescheiden wurde entsprechend hingewiesen.

 

Zu beachten ist, dass nur bei Veränderungen Bescheide erstellt werden. 

 

Um mit den Zahlungen nicht in Verzug zu geraten, wird empfohlen eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Steuern/Abgaben zu den Fälligkeitsterminen per Überweisung zu begleichen.