Ehepaar Freitag für das Schiedsamt des Amtes Nennhausen vereidigt

v.l.: Herr Weller, Frau J.Freitag, Herr F.Freitag, Frau Lenke

Zunächst sah es so aus, als würde der im vergangenen Jahr ausgeschiedene langjährige Schiedsmann des Amtes Nennhausen, Herr Hartwich, auf nicht absehbare Zeit eine Lücke bei der Besetzung dieses Ehrenamtes hinterlassen. Kommissarisch führte er glücklicherweise seitdem das Ehrenamt weiter. 

Nach Werbung in der Öffentlichkeit für das Ehrenamt auf der Website des Amtes Nennhausen, durch Aushänge in den Amtsschaukästen sowie durch direkte Ansprache der Bürger über die Bürgermeister und Ortsvorsteher dauerte es noch einige Woche und Monate, bis das Amt Nennhausen den entscheidenden Hinweis für die Neubesetzung der Schiedsstelle bekam. Dieser Tipp kam vom Ortsvorsteher Buschows. Er hatte bereits mit den potentiellen Nachfolgern von Herrn Hartwich ein kurzes Vorgespräch geführt und brauchte nicht lange Überzeugungsarbeit zu leisten.

 

Nach einem intensiven Kennenlerngespäch in der Amtsverwaltung war schnell klar, dass das Amt Nennhausen dem Amtsausschuss Frau Judith Freitag als Schiedsfrau und Herr Frank Freitag als Stellvertreter zur Wahl vorschlagen wird. Anfang März war es dann so weit: Das Ehepaar Freitag stellte sich auf der Amtsausschusssitzung persönlich vor. Danach wurden Frau und Herr Freitag mit überzeugender Einstimmigkeit zu neuen Schiedspersonen des Amtes Nennhausen gewählt. Aber erst mit deren Bestätigung, welche vom Amtsgerichtdirektor Ende März übersandte, war der Weg frei zur uneidlichen Verpflichtung von Frau und Herrn Freitag als Schiedsfrau und stellvertretender Schiedsmann.

 

Aus diesem Anlass empfing der Amtsgerichtsdirektor, Herr Weller, am Donnerstag neben dem Ehepaar Freitag auch die Amtsdirektorin des Amtes Nennhausen, Frau Lenke, und deren Sachgebietsleiterin, Frau Schmunk. Bevor es zur Überreichung der Vereidigungsurkunde kam, zeigte Herr Weller – als Dienstvorgesetzter der Schiedsleute - einen kurzen Abriss über Befugnisse, Inhalt und Möglichkeiten des Ehrenamtes einer Schiedsperson auf. Erfahrungsgemäß geht es im Schiedsrecht vorrangig um Nachbarschaftsstreitigkeiten. Im Schiedsverfahren ist es im Idealfall möglich, einen Streit beizulegen, bevor es u.U. zu einem größeren Rechtsstreit vor Gericht kommt. Das entlastet nicht nur das Gericht, sondern erspart allen Beteiligten auch Zeit und Geld. Deshalb werden von den Schiedspersonen bestimmte Eigenschaften erwartet, so z.B. Unvoreingenommenheit, Loyalität, objektives Urteilsvermögen und gesunder Menschenverstand. Das Amt Nennhausen freut sich, in Frau und Herrn Freitag Personen mit diesen Eigenschaften gefunden zu haben. Obwohl die hinterlassenen Fußstapfen des geschiedenen Schiedsmannes, Herrn Hartwich, groß sind. Glücklicherweise hat dieser sich gerne bereit erklärt, Familie Freitag bei der Einführung in ihr Ehrenamt zu unterstützen. 

 

Dennoch heißt es jetzt für Frau Freitag als Schiedsfrau und Herrn Freitag als ihr Stellvertreter, sich durch Seminare, mit Hilfe von Rechtsliteratur und durch Erfahrungsaustausch mit anderen gestandenen Schiedspersonen die Grundlagen für ihre künftige Schiedsamtstätigkeit anzueignen. 

 

In diesem Sinne übereichte Herr Weller an Frau und Herrn Freitag die Urkunden zu ihrer Vereidigung. Frau Lenke ließ es sich nicht nehmen, den Schiedsleuten mit einer Blumenschale und einer kleinen Aufmerksamkeit alles Gute für ihre künftige Ehrenamtstätigkeit zu wünschen…idealerweise viele gütliche Einigungen!