Fachamt Bauen
Hausnummernvergabe, beantragen
Kurzinformationen
Das Hausnummernschild ist spätestens bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes (Neubau) bzw. mit der Rechtskraft des Bescheides (Altbau) an sichtbarer Stelle der Vorderfront des Hauses oder am Eingang des Grundstücks anzubringen und muss einer Mindestgröße von 7,5 cm entsprechen.
Rechtsgrundlagen
§ 13 Abs.1 Ordnungsbehördengesetz
§ 126 Abs.3 Satz1 Baugesetzbuch
Gebühren
Hausnummerantrag: 15 €
Ansprechpartner
Frau Veronika Rettke
Zi. 22
Fouqué - Platz 3
(033878) 64921
(033878) 64928
Formulare
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