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Fachamt Bauen

Hausnummernvergabe, beantragen


Kurzinformationen

Das Hausnummernschild ist spätestens bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes (Neubau) bzw. mit der Rechtskraft des Bescheides (Altbau) an sichtbarer Stelle der Vorderfront des Hauses oder am Eingang des Grundstücks anzubringen und muss einer Mindestgröße von 7,5 cm entsprechen.


Rechtsgrundlagen

§ 13 Abs.1 Ordnungsbehördengesetz

§ 126 Abs.3 Satz1 Baugesetzbuch


Gebühren

Hausnummerantrag: 15 €


Ansprechpartner

Frau Veronika Rettke
Zi. 22
Fouqué - Platz 3
Telefon (033878) 64921
Telefax (033878) 64928


Formulare

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