Reisepass
Fristen
Die Bearbeitungszeit beträgt 4 - 6 Wochen nach Antragstellung. Danach ist der Reisepass abholbereit.
Wird der Reisepass als Expressvariante bis 11 Uhr beantragt, so ist dieser nach 72 Stunden abholbereit.
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Gebühren
Zur Beantragung bei minderjährigen Personen:
Geburtsurkunde
Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
ggf. Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils, bei gemeinsamer elterlicher Sorge
ggf. bei alleinigem Sorgerecht die Sorgerechtserklärung, die Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt oder den Amtsgerichtsbeschluss über das Sorgerecht
Sie haben in unserer Behörde die Möglichkeit, gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 €, ein biometrisches Bild anfertigen zu lassen.
Gebühr | Gültigkeit | |
ab dem 24. Lebensjahr | 70,00 Euro | 10 Jahre |
Expresspass ab dem 24. Lebensjahr | 102,00 Euro | 10 Jahre |
Reisepass mit 48 Seiten | 82,00 Euro | 10 Jahre |
vor dem 24. Lebensjahr | 37,50 Euro | 6 Jahre |
Expresspass vor dem 24. Lebensjahr | 69,50 Euro | 6 Jahre |
Reisepass mit 48 Seiten | 59,50 Euro | 6 Jahre |
vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | 1 Jahr |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu begleichen.
Wird ein Reisepass von uns als nicht zuständige Behörde ausgestellt, so wird ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13,00 € erhoben.
Die Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Bitte informieren Sie sich im Voraus.