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Personalausweis


Fristen

Die Bearbeitungszeit beträgt 2 – 3 Wochen nach Antragstellung.
Danach ist der Ausweis im Einwohnermeldeamt abholbereit.


Gebühren

Für die Beantragung bei minderjährigen Personen:

  • Geburtsurkunde

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)

  • ggf. Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils, bei gemeinsamer elterlicher Sorge

  • ggf. bei alleinigem Sorgerecht die Sorgerechtserklärung, die Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt oder den Amtsgerichtsbeschluss über das Sorgerecht

 

Sie haben in unserer Behörde die Möglichkeit, gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 €, ein biometrisches Bild anfertigen zu lassen.

 

Gebühr

Gültigkeit

ab dem 24. Lebensjahr

37,00 Euro

10 Jahre

vor dem 24. Lebensjahr

22,80 Euro

6 Jahre

vorläufiger Personalausweis

10,00 Euro

3 Monate

 

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu begleichen.

Wird ein Personalausweis von uns als nicht zuständige Behörde ausgestellt, so wird jeweils ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 13,00 € zusätzlich erhoben. Die Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

Bitte informieren Sie sich im Voraus.


Formulare

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